Corona Regelungen

In den Räumlichkeiten bzw. auf den Plena der Gewi gelten aufgrund der gelockerten, offiziellen Vorgaben bis auf weiteres folgende Regelungen:

  • wer an Corona erkrankt ist soll bitte nicht erscheinen
  • wer sich krank fühlt soll sich bitte testen; auf der Gewi gibt es ggf. auch Schnelltests, wenn dies anderweitig nicht möglich ist
  • Testen wäre generell gut, ist aber wegen der Probleme im Zugang zu kostenlosen bzw. kostengünstigen Tests keine Voraussetzung
  • generell gibt es bei der Gewi auch Schnelltests, um sich vor Ort testen lassen zu können